Überspringen zu Hauptinhalt
Abbildung Laufzeiten geschlossener Fonds
Laufzeiten geschlossener Fonds

Die Laufzeit eines geschlossenen Fonds kann variieren. Sie hängt von dem Geschäftsgegenstand und dem Geschäftsmodell des Fonds ab. Der Anleger wird beim Kauf des Fondsanteils darüber informiert, mit welcher kalkulierten wirtschaftlichen Laufzeit er rechnen muss und ab wann die Liquidation (Auflösung) des Fonds beginnt. Theoretisch kann ein geschlossener Fonds eine Laufzeit von wenigen Monaten haben. Die Regel sind jedoch langfristige Laufzeiten bis zu 15 Jahren.

Rückgabe beziehungsweise Veräußerung vor Ablauf der Laufzeit

Während   offene   Investmentfonds   meistens   täglich   an   die   Fondsgesellschaft   zurückgegeben   werden   können,   ist   eine   vorzeitige  Rückgabe  von  Gesellschaftsanteilen  an  einem  geschlossenen Fonds prinzipiell nicht möglich. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Anteile zurückzunehmen. In   den   vergangenen   Jahren   haben   sich   Handelsplattformen  (z.B. www.zweitmarkt.de ) für  die  Veräußerung  von  Fondsanteilen  herausgebildet.  Durch  diese  so  genannten  Zweitmarktplattformen  konnte  die  Handelbarkeit geschlossener Fonds deutlich verbessert werden. Es kann aber  nicht  davon  ausgegangen  werden,  dass  immer  ein  Käufer  gefunden werden kann. Im Falle eines Verkaufs ist der Abschluss eines  schriftlichen  Übertragungsvertrages,  die  Zustimmung  der Fondsgesellschaft  sowie  ggf.  Anpassungen  von  Handelsregistereintragungen notwendig.

Kündigung von Anteilen

Eine vorzeitige Kündigung der Fondsbeteiligung ist zumeist erst nach Ablauf einer mehrjährigen Frist möglich und kann mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Scheidet ein Anleger aus der Gesellschaft aus, hat er einen Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens, das nach den gesellschaftsvertraglich festgelegten Regelungen zu ermitteln ist.

An den Anfang scrollen